— THEMEN IM ERBRECHT
Themen im Erbrecht
Wenn Sie Ihr Testament aufsetzen, liegt es in Ihrem Ermessen, wie die konkrete Erbfolge aussieht. Ebenso haben Sie die Möglichkeit, bestimmte Personen explizit vom Erbe auszuschließen, sie also zu enterben. Sie müssen im Testament keine expliziten Gründe für die Enterbung nennen und können diese Entscheidung einfach festsetzen.
Eine Enterbung kommt allerdings nicht dem Entzug des Pflichtanteils gleich. Nahestehende Angehörige können daher trotz Enterbung noch von einem Pflichtanteil profitieren, insofern die Voraussetzungen für den Verlust des Pflichtanteils nicht erfüllt sind. Haben Sie Fragen und wollen eventuelle Unklarheiten bezüglich der Enterbung bestimmter Personen auflösen? Zögern Sie nicht und sprechen Sie zeitnah mit mir als Rechtsanwalt für Erbrecht!